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Wem gehört ein Kloster?

Soeben erschienen ist Band 71 (2021) der Reihe „Analecta Cisterciensia“. Er enthält den Beitrag „Wem gehört ein Kloster?“ Darin geht es nicht um besitzrechtliche Fragen, sondern um die Phänomene des „sozialen“, „symbolischen“ und „kulturellen Kapitals“, das Klöster darstellen. Ordenshäuser haben demnach eine „kulturelle Doppelidentität“, denn als Kapitalien dieser Art gehören sie zwar einerseits den Ordensgemeinschaften, die in ihnen leben, andererseits aber auch den Gemeinden und Regionen, in denen sie stehen. Wenn sie zum Kulturerbe der UNESCO zählen, „gehören“ sie in gewissem Sinne sogar offiziell der gesamten Menschheit. Für eine solche weltliche „Inbesitznahme“ spielt es übrigens keine Rolle, ob es in den Abteien noch monastisches Leben gibt (wie in Melk, Göttweig oder Müstair) oder nicht (wie in Corvey, Lorsch, Maulbronn oder Sankt Gallen).

Auch sonst wird an vielen Orten die Erinnerungskultur längst erloschener Klöster von weltlichen Personen weitergetragen. Die „symbolische“ und „geistige“ Inbesitznahme von Klöstern durch ihre weltliche Umgebung drückt sich etwa im Feiern von Jubiläen, im Unterhalt von Klostermuseen oder in klostergeschichtlicher Forschung durch lokale Akteurinnen und Akteure aus. Der Beitrag illustriert seine Thesen u. a. anhand von Beispielen aus der Oberpfalz, nämlich der Jubiläumsbände zu den Klöstern Michelfeld und Reichenbach und der Waldsassener Geschichtskultur seit dem 19. Jahrhundert, die ganz wesentlich ein Produkt weltlich-bürgerlichen Engagements ist.

 

Lit.:

Schrott, Georg: Wem gehört ein Kloster? Eine Antwort aus kulturgeschichtlicher Perspektive, in: Analecta Cisterciensia 71 (2021) 215–237.

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